Friedhof Gimte

Der Friedhof in Gimte hat zwei Eigentümer: Ein Teil des Grundstücks gehört der Kirchengemeinde, ein Teil des Grundstücks gehört der Realgemeinde. Die Verwaltung des Friedhofs übernimmt die Kirchengemeinde.

Der historische Teil des Friedhofs Gimte. Foto: Matthias Lüskow

Im Folgenden führen wir die Bestattungsformen auf, die auf dem Friedhof Gimte möglich sind. Friedhofsordnung, Friedhofsgebührenordnung und eine kompakte Übersicht über Grabstellenauswahl und Bestattungskosten finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Grabstätten mit individueller Bepflanzung und Pflege

Individuelle Bepflanzung bedeutet nicht zwangsläufig viel Arbeit für Ihre Angehörigen. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil der Grabstätte mit Kies oder mit einer Grabplatte zu bedecken. Die Kosten für die regelmäßige Pflege einer reduzierten Pflanzfläche durch eine Gärtnerei sind überschaubar. Entsprechende Pflegeverträge können auch vorab geschlossen und finanziert werden.

Erdbestattungen

A. Einzelwahlgrabstätte für 1 Sarg (+ ggf. 1 Urne gemäß Friedhofsfordnung § 11 Abs. 5)

Die Ruhezeit eines Sarges beträgt 30 Jahre. Nach frühestens 15 Jahren ist auf Antrag die pflegefreie Umgestaltung der Grabstätte möglich: Der Grabstein bleibt stehen, die Grabeinfassung wird entfernt, Rasensaat und Rasenpflege übernimmt der Friedhofsgärtner bis zum Ende der Ruhezeit. Das Sargeinzelgrab mit individueller Bepflanzung und Pflege ist die klassische Bestattungsform. Sie wird heute zumeist bei besonders schweren Verlusten gewählt. Kinder, die ein Elternteil verloren haben, sind oft froh über ein klassisches Grab. Hier können Blumen gepflanzt, Windmühlen gesteckt und Engel platziert werden. Das Sargeinzelgrab lädt zur Gestaltung ein und ist damit eine wichtige Trauerhilfe.

B. Doppelwahlgrabstätte für 2 Särge (+ ggf. 2 Urnen gemäß Friedhofsordnung § 11 Abs. 5)

Beim klassischen Doppelwahlgrab ist zu beachten, dass die Ruhezeit für die gesamte Grabstätte nach der letzten Beisetzung berechnet wird. Die Ruhezeit eines Sarges beträgt 30 Jahre. Frühestens 15 Jahre nach der letzten Beisetzung ist auf Antrag die pflegefreie Umgestaltung der Grabstätte möglich: Der Grabstein bleibt stehen, die Grabeinfassung wird entfernt, Rasensaat und Rasenpflege übernimmt dann der Friedhofsgärtner.

C. Kinderwahlgrabstätte bis 5 Jahre

Wer ein Kind verliert, wählt selten eine Feuerbestattung. Der Blick auf den Kindersarg ist zwar besonders schmerzlich, lässt sich aber auch bei einer Feuerbestattung nicht vermeiden. Die Grundbedeutung des Sarges ist die eines Bettes, in dem wir schlafen, bis Gott uns wieder von den Toten aufweckt. Diese Vorstellung kann gerade beim schweren Verlust eines Kindes ein besonderer Trost sein. Bisher liegen unsere Kindergräber neben der großen Eiche am Parkplatz der Grundschule. Die Eltern der verstorbenen Kinder finden diesen Platz schön, weil er mitten im Leben liegt. Vom Schulweg aus sind die Kindergräber sichtbar. Die verstorbenen Kinder sind nicht abgeschoben in eine ruhige Ecke, sondern bleiben im Bewusstsein.

Urnenbestattungen

A. Kleine Urnenwahlgrabstätte (0,80 x 0,80 m)

In einer kleinen Urnenwahlgrabstätte können maximal 2 Urnen beigesetzt werden. Jede Urnenbeisetzung wird neu berechnet. Die Ruhezeit einer Urne beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit der gesamten Grabstätte richtet sich nach der letzten Urnenbeisetzung.

Große Urnenwahlgrabstätte. Foto: Matthias Lüskow

B. Große Urnenwahlgrabstätte (1,20 x 1,20 m)

In einer großen Urnenwahlgrabstätte können maximal 4 Urnen beigesetzt werden. Jede Urnenbeisetzung wird neu berechnet. Die Ruhezeit einer Urne beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit der gesamten Grabstätte richtet sich nach der letzten Urnenbeisetzung. Interessant zu wissen: Die große Urnenwahlgrabstätte ist nur minimal teurer als die kleine Urnenwahlgrabstätte (+0,50 € pro Jahr). Entscheidungskriterium ist nicht der Preis, sondern wie viel Platz für Bepflanzung und Gestaltung gewünscht ist. Schauen Sie sich vor Ort an, welche Größe Ihnen besser gefällt! Eine große Urnenwahlgrabstätte bietet außerdem den Vorteil, dass hier ein kleines, pflegeleichtes Familiengrab entstehen kann, z.B. für Eltern und kinderlose Kinder (insgesamt bis zu 4 Urnen).

Pflegefreie Grabstätten

Bei pflegefreien Grabstätten übernimmt der Friedhofsgärtner die (gärtnerische) Pflege der Grabanlagen. Eine pflegefreie Grabstätte ist deshalb teurer als  die vergleichbare Grabstätte mit individueller Bepflanzung und Pflege.

Erdbestattungen

Rasenwahlgrabstätte für 1 Sarg
(+ ggf. 1 Urne gemäß Friedhofsordnung § 11 Abs. 5)

Diese Bestattungsform haben wir 2019 neu eingeführt. Viele Menschen wünschen ein Erdbegräbnis, das pflegefrei sein soll. Nun steht der Grabstein bei uns aber nicht nur in der Wiese. Am Kopfende unserer Rasenwahlgrabstätten ist eine ebenerdige Plattform in den Maßen 1,00 x 0,45 m vorgeschrieben. Auf dieser Plattform befindet sich der Grabstein und zugleich ist Platz zum Abstellen von Blumen, Kerzen, Engeln etc., ohne dass diese den Rasenmäher des Friedhofsgärtners behindern. Auch eine kleine Aussparung für eine Blumenbepflanzung innerhalb der Plattform wäre möglich. Die Ruhezeit eines Sarges beträgt 30 Jahre.

Urnenrondell in Vaake. Foto: Matthias Lüskow

Urnenbestattungen

A. Wahlgrabstätte am Urnenrondell

In einer Wahlgrabstätte am Urnenrondell können maximal 2 Urnen beigesetzt werden. Jede Urnenbeisetzung wird neu berechnet. Die Ruhezeit einer Urne beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit jeder Grabstätte richtet sich nach der letzten Urnenbeisetzung. Das Urnenrondell wurde 2019 eröffnet. Es löst die bisherigen Urnenrasengräber ab. Der Vorteil des Urnenrondells ist, dass Grabschmuck nun direkt am Grab abgestellt werden kann. Der Außenring des Urnenrondells ist geschotttert, hier muss also kein Rasen gemäht werden. In der Mitte des Rondells lädt ein bepflanzter Hügel zum Betrachten ein.

B. Wahlgrabstätte auf dem Urnenrasengräberfeld

Laut Friedhofsordnung dürfen auf den Urnenrasengräbern keine Gegenstände abgestellt werden, damit die Wiese für den Friedhofsgärtner mähbar bleibt. Wie Sie vor Ort sehen, hat diese Vorschrift in der Praxis allerdings nie Beachtung gefunden. Zu groß ist der Wunsch und das Bedürfnis, am Grab eben doch Zeichen der Trauer abzulegen. Diesen verständlichen Wunsch können wir mit dem Urnenrondell realisieren. Die Urnenrasenwahlgrabstätten sind daher auslaufend. Hier sind nur noch Zweitbestattungen auf bereits vorhandenen Wahlgrabstätten möglich.

Kontakt:

  • Friedhofsverwaltung (Verkauf und Verlängerung von Grabstätten): Tanja Heinemann
  • Friedhofsausschuss (Gestaltung des Friedhofes): Robert Böttcher, Tel. 05541 - 57 50