Kircheneintritt

Durch die Taufe wird ein Mensch Mitglied der Kirche. Die Taufe ist ein ökumenisches Sakrament: Sie wird von allen Kirchen der Welt anerkannt. Egal, ob Sie in Münden oder in Rom, in Moskau oder in Kairo getauft wurden, durch die Taufe sind Sie Mitglied der weltweiten Kirche.

Wer von einer Kirche in eine andere wechseln möchte, muss deshalb die Taufe nicht wiederholen. Der Übertritt in eine andere Kirche erfolgt durch die Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument. Verbunden mit der Unterschrift ist natürlich ein Gespräch mit einem Pastor der neuen Kirche. Die römisch-katholische Kirche kennt offiziell keine Übertritte. Wer von der katholischen in die evangelische Kirche übertreten möchte, muss deshalb zunächst aus der katholischen Kirche austreten, ehe das Standesamt einen Eintritt in die evangelische Kirche vermerken kann. Alle anderen Kirchen erkennen Übertritte wechselseitig und ohne Probleme an.

Wer noch nicht getauft ist und in die Kirche eintreten möchte, der führt mit dem Pastor ein Taufgespräch. Die Erwachsenentaufe ist die ursprüngliche Form der Taufe. Jede Gemeinde freut sich deshalb besonders, wenn sich ein erwachsener Mensch taufen lassen möchte. Im Taufgespräch tauschen sich Pastor und Taufbewerber über den christlichen Glauben aus. Dieser Austausch ist keine Prüfung, sondern die Momentaufnahme einer Entdeckungsreise, die ein ganzes Leben ausfüllt. Ob die Taufe in einem Hauptgottesdienst, z.B. in der Osternacht, oder in einem eigenen Gottesdienst gefeiert werden soll, kann der Taufbewerber selbst entscheiden.

Wer bereits getauft ist, aber im Laufe seines Lebens aus der Kirche ausgetreten ist, der kann natürlich auch wieder in die Kirche eintreten. In diesem Fall wird die Taufe nicht wiederholt, denn die erste Taufe bleibt gültig. Der Wiedereintritt erfolgt im Rahmen eines Gesprächs mit dem Pastor. In diesem Gespräch fragt der Pastor natürlich auch nach den Gründen Ihres Austritts und nach den Gründen für Ihren Wiedereintritt.

Zur Kirchenmitgliedschaft in Deutschland gehört auch die Kirchensteuer, die von allen lohn- und einkommensteuerpflichtigen Mitgliedern gezahlt wird. Schon der Begriff „Steuer“ wirkt abschreckend. Ein „Mitgliedsbeitrag“ wäre deutlich unverfänglicher. Doch ein Mitgliedsbeitrag wäre für alle gleich, eine Steuer ist gerecht, denn sie orientiert sich am Einkommen der Mitglieder. Gerade in diesem System kommt das christliche Menschenbild zum Ausdruck: Die finanziell Stärkeren unterstützen die finanziell Schwächeren.