Kirchenaustritt

Es ist Ihr gutes Recht, aus der Kirche auszutreten. Vor allem, wenn Ihr Austritt inhaltlich begründet ist, sprechen wir Ihnen unsere Hochachtung vor Ihrer ehrlichen Entscheidung aus. Niemand muss sich gezwungen fühlen, in der Kirche zu bleiben, obwohl er nicht mehr an Gott glauben kann oder will. Zugleich hoffen wir als Gemeinde natürlich, dass Sie auf Ihrem weiteren Lebensweg doch wieder mit Gott in Berührung kommen. Bitte geben Sie Ihre Suche nach ihm nicht auf, trotz aller offenen Fragen des Lebens!

Oft wird ein Austritt finanziell begründet: „Warum zahle ich Jahr für Jahr Kirchensteuer, obwohl ich die Angebote der Kirche selten nutze?“ In der Tat ist die Kirchensteuer ein seltsames Beitragssystem: Finanziert wird die kirchliche Arbeit von den Erwerbstätigen, doch in der Praxis ist die kirchliche Arbeit vor allem auf Kinder und Jugendliche sowie auf Senioren und hilfsbedürftige Menschen ausgerichtet. Andererseits kommt gerade in diesem System das christliche Menschenbild zum Ausdruck: Die finanziell Stärkeren unterstützen die finanziell Schwächeren.

Durch einen Kirchenaustritt verzichten Sie auf Ihre Rechte als Kirchenmitglied (Teilnahme am Abendmahl, Übernahme eines Patenamtes, Wahl des Kirchenvorstandes, kirchliche Trauung, kirchliche Bestattung). Bei allen öffentlichen Angeboten der Kirche (Veranstaltungen, Gottesdienste, Gruppen und Kreise) wird natürlich nicht nach einer Kirchenmitgliedschaft gefragt. Auch die sozialen Dienste der Kirche stehen allen Menschen zur Verfügung. Dies gilt, auch wenn uns die Aufrechterhaltung dieser Angebote immer schwerer fällt, je mehr Menschen uns ihre finanzielle Unterstützung entziehen. (Der Staat deckt immer nur einen Teil der finanziellen Kosten, d.h. jeder soziale Dienst der Kirche verursacht Kosten, die wir ohne dieses Engagement nicht hätten.)

Hebt ein Kirchenaustritt die Taufe auf? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Einerseits nein, denn auch bei einem erneuten Kircheneintritt werden Sie nicht erneut getauft, die erste Taufe bleibt gültig. Sie muss nicht erneuert oder aufgefrischt werden, denn Gott steht zu seinem Versprechen. Andererseits ja, denn Gott sammelt keine Taufscheine, er sucht Menschen. Gott will Menschen erreichen, ermutigen und trösten, sie segnen und begleiten. Doch zugleich hat er uns die Freiheit geschenkt, unseren Weg auch ohne ihn zu gehen. Hebt ein Kirchenaustritt die Taufe auf? Ein anderer wird diese Frage entscheiden: sicher nicht allgemein, sondern von Fall zu Fall.